Ein vielfältiges Wohnungsangebot

Wir bieten Ihnen citynahen und preiswerten Wohnraum im Grünen für Jung und Alt

  • Single/Studentenwohnungen
  • Wohnungen für Familien mit Kindern

 

  • Büroräume
  • 1 – 4 Zimmer Wohnungen mit Küche und Bad, teilweise mit Balkon
  • ca. 42 m² bis ca. 125 m² Wohnfläche
  • Stellplätze u. Garage

 

Antworten auf häufige Fragen

Kinder in unserer Siedlung
In der Siedlung haben wir einen schönen, geschützten Spielplatz für die Kinder eingerichtet.
Mitten im Grünen, ohne Autoverkehr.
Die Ev. Kindertagesstätte Bodelschwingh bietet schon Kindern im Alter von 2 Jahren einen Platz an.
(Kontakt zur Kindertagesstätte: kita-bodelschwingh@web.de)
Im Gemeindezentrum Bodelschwingh, der evangelischen Kirchengemeinde Koblenz-Lützel, wird Jugendarbeit groß geschrieben.
Wann erfolgt die Mietnebenkostenabrechnung?

Die Nebenkosten werden nach Ablauf des Abrechnungsjahres 1. Januar bis 31. Dezember zusammengestellt und für jeden Mieter von uns ermittelt. Leider können wir diese erst dann erstellen, wenn uns alle Rechnungen (z.B. Schlussrechnung Strom, Schornsteinfeger etc.) vorliegen. Jede einzelne Wirtschaftseinheit wird separat abgerechnet. Daher kann es vorkommen, dass die Mieter der Siedlung zu unterschiedlichen Zeiten ihre Abrechnungen erhalten.

Wann erfolgt die Heizkostenabrechnung?
Die Heizkosten werden nach Ablauf des Abrechnungsjahres 1. Januar bis 31. Dezember d. J. und der erfolgten Ablesung durch die Firma Brunata ermittelt und abgerechnet.
Haben Sie eine Gasetagenheizung in Ihrer Wohnung, so haben Sie einen Gasliefervertrag mit der EVM abgeschlossen. Hier rechnen Sie direkt mit der EVM ab. Anfallende Schornsteinfeger- und Wartungskosten etc. werden mit der Mietnebenkostenabrechnung abgerechnet.
Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnbrechtigungsschein (WBS) benötigen Sie für eine Wohnung, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurde. Es hängt von Ihrem Einkommen ab, ob Sie einen solchen Schein bekommen.

Den Antrag können Sie bei der Stadtverwaltung Koblenz (Amt 65) in 56068 Koblenz, Hochhaus am Hauptbahnhof, Bahnhofstr. 47,  Tel.: 0261 129-3470 stellen.

Unter www.koblenz.de können Sie sich vorab informieren, welche Unterlagen Sie vorsorglich zur Antragstellung mitnehmen sollten.

Reparaturservice

Ihre Heizung ist kalt, das WC läuft nicht ab? Unser Regiebetrieb bemüht sich umgehend ihnen zu helfen.

Wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung. Dort werden alle Schäden aufgenommen und an unseren Regiebetrieb weitergeleitet.

Bitte vermeiden Sie es, den Handwerkern in der Siedlung Reparaturen "im Vorbeigehen" mitzuteilen. Unsere Mitarbeiter/innen im Büro stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Kinderwagen im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist im Notfall ein lebensnotwendiger Fluchtweg. Wir bitten die Kinderwagen nur so lange im Treppenhaus abzustellen, wie es dauert, ihr Kleinkind in die eigene Wohnung zu bringen und entsprechend zu versorgen. Stellen Sie den Kinderwagen danach bitte in ihren Keller oder in ihre Wohnung. Sie sind sich unsicher, wo sie ihn abstellen können? Fragen Sie im Zweifel unseren Regiemeister, er bespricht dann mit Ihnen die Möglichkeiten.

Ich möchte gerne meine Wohnung kündigen? Welche Kündigungsfrist besteht?
Sie haben eine vertraglich vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist.

Möchten Sie früher ausziehen, so teilen Sie uns das bitte frühzeitig mit. Wir bemühen uns dann, nach Möglichkeit, einen adäquaten Nachmieter schnellstens zu finden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies nur ein Entgegenkommen unsererseits ist und für uns keine einseitige mietvertragliche Verpflichtung besteht, eine kürzere Kündigungszeit anzuerkennen.

Wie erhalte ich eine Mietbescheinigung?

Wenden Sie sich an unser Büro. Wir stellen die Mietbescheinigung schnellstmöglich aus und Sie können diese dann in unserem Büro persönlich in Empfang nehmen.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Eigene zusätzliche SAT-Anlagen
Wir haben für alle unsere Wohnungen digitale Gemeinschaftssatellitenanlagen auf den Häusern installiert. Daher sind mietereigene SAT-Anlagen nicht vorgesehen und werden nicht genehmigt. 
Kein Geld für die Miete?

Sie befinden sich in einem finanziellen Engpass? Die Zahlung ihrer Miete ist in Gefahr?

Das kann vorkommen – doch: Werden Sie tätig! Sprechen Sie uns umgehend an!

Sollten Sie finanzielle Schwierigkeiten haben und ihre Mietzahlungen gefährdet sein, so bitten wir Sie, sich umgehend mit unserem Büro in Verbindung zu setzen.

Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen versuchen, Lösungsmöglichkeiten zu finden. Das können Ratenzahlungsvereinbarungen sein, Rücksprachen mit Behörden, Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen etc.

Warten Sie nicht, bis wir Sie mahnen und der Bankeinzug zurückgebucht wird! Das produziert immer mehr Kosten, die Sie belasten.

Sind Sie mit zwei Mieten im Rückstand, droht Ihnen die fristlose Kündigung!

Bedenken Sie dies! Ihr Zuhause ist in Gefahr! Kosten für Anwälte und Gericht treiben die von Ihnen zu tragende Schuldenlast in die Höhe.

Es liegt in Ihrem Interesse, sich umgehend bei Zahlungsproblemen an uns zu wenden!

Wie kann ich eine Garage anmieten?
Der Verein hat über 100 Garagen in der Siedlung.

Wenn Sie ein "trockenes Plätzchen" für Ihr Auto suchen, wenden Sie sich bitte an unser Büro.